Millionen Führerscheine sind in Deutschland bald nicht mehr gültig. Grund dafür ist eine neue EU-Vorschrift. Bisher waren ausschließlich neuere Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Mit der neuen Richtlinie gilt das jetzt auch für alle alten „Lappen“. Sie müssen fristgerecht umgetauscht werden. Ein Stufenplan soll helfen, wer wann seinen Führerschein erneuern muss. Wir haben Ihnen das Wichtigste zusammengefasst.
Führerscheine mit Ablaufdatum – Fahrerlaubnis bleibt bestehen
Mit der neuen EU-Richtlinie sollen Führerscheine einheitlich und vor allem fälschungssicherer werden. Zudem soll Missbrauch verhindert werden, indem die Dokumente in einer Datenbank gesammelt werden. Bis 2033 sollen alle alten Führerscheine erneuert werden. Betroffen von der Umtauschfrist sind die Führerscheine aller Fahrzeugklassen, die vor dem Stichtag 19.01.2013 ausgestellt wurden. Eine erneute Prüfung zur Fahrerlaubnis muss nicht abgelegt werden, es geht nur um die Erneuerung des Führerschein-Dokuments. Bei verstrichener Umtauschfrist droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Anders bei Lkw- und Bus-Führerscheinen, hier wird bei verstrichener Frist eine Straftat begangen. Laut ADAC soll der Umtausch des Führerscheins 25 Euro kosten.
Fristen nach Stufenplan: Bis wann den Führerschein tauschen?
Um die Ämter zu entlasten und den Umtausch für alle so einfach wie möglich zu machen, gibt es einen Stufenplan. In diesem sind alle Fristen, wer wann seinen Führerschein erneuern muss, festgelegt. Er orientiert sich dabei sowohl am Geburtsjahr (bis 1998) der Führerscheinbesitzer sowie am Ausstellungsdatum (ab 1999). Die genauen Daten sind den folgenden zwei Tabellen zu entnehmen.
Umtauschfristen für Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 1998
Geburtsjahr des Führerscheininhabers | Stichtag für den Umtausch des Führerscheins |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 – 1958 | 19.01.2022 |
1959 – 1964 | 19.01.2023 |
1965 – 1970 | 19.01.2024 |
1971 und später | 19.01.2025 |
Umtauschfristen für Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab 1999
Ausstellungsjahr des Führerscheins | Stichtag für den Umtausch des Führerscheins |
1999 – 2001 | 19.01.2026 |
2002 – 2004 | 19.01.2027 |
2005 – 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Führerschein-Umtausch: Was Sie dafür benötigen
Wer seinen Führerschein umtauschen möchte, kann das schon vor den jeweiligen Stichtagen tun. Für den Umtausch benötigen Sie einen
- gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- ein biometrisches Passfoto,
- den alten, aktuellen Führerschein und
- die 25 Euro.
Wenn der alte graue oder rosafarbene Papier-Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, wird zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift benötigt. Diese können Sie per Post, online oder telefonisch bei der Behörde beantragen, die Ihnen den alten Führerschein ausgestellt hat.